Definition Ergotherapie
„Ergotherapie begleitet, unterstützt und befähigt Menschen jeden Alters, die in ihren alltäglichen Fähigkeiten eingeschränkt oder von Einschränkungen bedroht sind, für sie bedeutungsvolle Betätigungen in den Bereichen Selbstversorgung, Produktivität und Freizeit in ihrer Umwelt durchführen zu können. Ziel der Ergotherapie ist es, durch den Einsatz von Aktivitäten, Betätigung und Umweltanpassung dem Menschen eine größtmögliche Handlungsfähigkeit im Alltag, Lebensqualität und gesellschaftliche Partizipation zu ermöglichen.“
Was ist eigentlich Ergotherapie?
Da diese Frage immer wieder von Laien wie von Fachleuten gestellt wird, soll hier versucht werden, sie möglichst umfassend zu beantworten.
In der Ergotherapie wird zusammen mit dem Patienten mittels verschiedener Methoden und Therapiematerialien sowie durch den gezielten Einsatz ausgewählter Aktivitäten so viel Selbständigkeit und Eigenaktivität wie möglich erarbeitet.
Ziel ergotherapeutischer Behandlung ist stets die Erlangung bzw. Wiedererlangung größtmöglicher körperlicher, geistiger und sozialer Selbständigkeit und gegebenenfalls eine berufliche (Wieder-) Eingliederung des Patienten. Im Mittelpunkt stehen hierbei die alltäglichen Bedürfnisse der Betroffenen.
Ergotherapie gehört – wie z. B. auch Krankengymnastik und Sprachtherapie – zu den medizinischen Heilberufen. Sie „…ist eine wichtige Heilmaßnahme zur Rehabilitation Kranker und Behinderter. Unter ärztlicher Aufsicht soll sie dazu dienen, die Wiederherstellung und den bestmöglichen Gebrauch aller Funktionen von Körper und Geist zu fördern mit dem Ziel, kranken und behinderten Menschen so zu helfen, dass diese ihre beruflichen, sozialen und häuslichen Bedürfnisse erfüllen und so am Leben im umfassenden Sinne wieder teilhaben können“. (aus: Dohm/Raps „Ergotherapie – Ausbildungs- und Prüfungsordnung“)
Auf Basis der Kenntnis von Behinderungs- und Krankheitsbildern, der normalen Entwicklung, den Risiken von Folgeschäden etc. wird unter Berücksichtigung der Bedürfnisse des einzelnen Patienten und nach einer differenzierten ergotherapeutischen Befunderhebung entschieden, welche therapeutischen Maßnahmen angezeigt sind. Die individuellen Ziele werden dabei gemeinsam mit dem Patienten und/oder dessen Angehörigen erarbeitet, ein Behandlungsplan erstellt und die entsprechenden Methoden und Medien ausgewählt.
Können Beeinträchtigungen – aufgrund der Schwere einer vorliegenden Schädigung – nicht oder nur teilweise beseitigt werden, entwickeln ErgotherapeutInnen auf Basis ihrer profunden Kenntnisse in diesem Bereich auch Wege und Hilfsmittel, um diese zu kompensieren. Somit gehört es zur Aufgabe der Ergotherapie, das Ausmaß einer resultierenden Behinderung aus bestehenden Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten.
Eine der wichtigsten Voraussetzungen für erfolgreiche Ergotherapie ist, daß der Patient und auch dessen Umfeld ernsthaftes Interesse an der Erlangung bzw. Wiedererlangung größtmöglicher Selbständigkeit und Eigenaktivität mitbringen.